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Neufahrn b. Freising · Landkreis Freising · 21.061 Einwohner

Finanzamt für Neufahrn b. Freising

Zuständig ist das Finanzamt Freising mit Sitz in Freising.

Postleitzahlen in Neufahrn b. Freising: 85375, 85376

Finanzamt Freising

Anschrift
Finanzamt Freising
Prinz-Ludwig-Str. 26
85354 Freising
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8161 493-4470
Postanschrift
Postfach 1343
85313 Freising
Website des Finanzamts
finanzamt-freising.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Neufahrn b. Freising zuständig?

Für Neufahrn b. Freising (Landkreis Freising) ist das Finanzamt Freising zuständig, Prinz-Ludwig-Str. 26, 85354 Freising, Telefon +49 8161 493-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neufahrn b. Freising?

Zur Gemeinde Neufahrn b. Freising gehören die Postleitzahlen 85375, 85376. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Freising für