Finanzämter-Verzeichnis.org

Neuburg a. d. Donau · Landkreis Neuburg-Schrobenhausen · 30.135 Einwohner

Finanzamt für Neuburg a. d. Donau

Zuständig ist das Finanzamt Schrobenhausen mit Außenstelle Neuburg mit Sitz in Schrobenhausen.

Postleitzahlen in Neuburg a. d. Donau: 86633

Finanzamt Schrobenhausen mit Außenstelle Neuburg

Anschrift
Finanzamt Schrobenhausen mit Außenstelle Neuburg
Rot-Kreuz-Str. 2
86529 Schrobenhausen
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8252 918-430
Postanschrift
Postfach 1269
86522 Schrobenhausen
Website des Finanzamts
finanzamt-schrobenhausen.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Neuburg a. d. Donau zuständig?

Für Neuburg a. d. Donau (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) ist das Finanzamt Schrobenhausen mit Außenstelle Neuburg zuständig, Rot-Kreuz-Str. 2, 86529 Schrobenhausen, Telefon +49 8252 918-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neuburg a. d. Donau?

Zur Gemeinde Neuburg a. d. Donau gehören die Postleitzahlen 86633. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).