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Murnau a. Staffelsee · Landkreis Garmisch-Partenkirchen · 11.994 Einwohner

Finanzamt für Murnau a. Staffelsee

Zuständig ist das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen.

Postleitzahlen in Murnau a. Staffelsee: 82418

Finanzamt Garmisch-Partenkirchen

Anschrift
Finanzamt Garmisch-Partenkirchen
Dompfaffstr. 5
82467 Garmisch-Partenkirchen
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8821 700-520
Postanschrift
Postfach 1363
82453 Garmisch-Partenkirchen

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Murnau a. Staffelsee zuständig?

Für Murnau a. Staffelsee (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) ist das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen zuständig, Dompfaffstr. 5, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon +49 8821 700-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Murnau a. Staffelsee?

Zur Gemeinde Murnau a. Staffelsee gehören die Postleitzahlen 82418. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).