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Mühldorf a. Inn · Landkreis Mühldorf a. Inn · 22.503 Einwohner

Finanzamt für Mühldorf a. Inn

Zuständig ist das Finanzamt Mühldorf mit Sitz in Mühldorf.

Postleitzahlen in Mühldorf a. Inn: 84453

Finanzamt Mühldorf

Anschrift
Finanzamt Mühldorf
Katharinenplatz 16
84453 Mühldorf
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8631 616-100
Postanschrift
Postfach 1369
84445 Mühldorf
Website des Finanzamts
finanzamt-muehldorf.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Mühldorf a. Inn zuständig?

Für Mühldorf a. Inn (Landkreis Mühldorf a. Inn) ist das Finanzamt Mühldorf zuständig, Katharinenplatz 16, 84453 Mühldorf, Telefon +49 8631 616-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Mühldorf a. Inn?

Zur Gemeinde Mühldorf a. Inn gehören die Postleitzahlen 84453. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Mühldorf für