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Limburg a. d. Lahn · Landkreis Limburg-Weilburg · 35.938 Einwohner

Finanzamt für Limburg a. d. Lahn

Zuständig ist das Finanzamt Limburg-Weilburg mit Sitz in Limburg an der Lahn.

Postleitzahlen in Limburg a. d. Lahn: 65549, 65550, 65551, 65552, 65553, 65554, 65555, 65556

Finanzamt Limburg-Weilburg

Anschrift
Finanzamt Limburg-Weilburg
Siemensstraße 7
65549 Limburg an der Lahn
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Website des Finanzamts
finanzamt-limburg-weilburg.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Limburg a. d. Lahn zuständig?

Für Limburg a. d. Lahn (Landkreis Limburg-Weilburg) ist das Finanzamt Limburg-Weilburg zuständig, Siemensstraße 7, 65549 Limburg an der Lahn, Telefon +49 69 2545-2545.

Welche Postleitzahlen gehören zu Limburg a. d. Lahn?

Zur Gemeinde Limburg a. d. Lahn gehören die Postleitzahlen 65549, 65550, 65551, 65552, 65553, 65554, 65555, 65556. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Limburg-Weilburg für