Finanzämter-Verzeichnis.org

Lauda-Königshofen · Main-Tauber-Kreis · 14.180 Einwohner

Finanzamt für Lauda-Königshofen

Zuständig ist das Finanzamt Tauberbischofsheim mit Sitz in Tauberbischofsheim.

Postleitzahlen in Lauda-Königshofen: 97922

Finanzamt Tauberbischofsheim

Anschrift
Finanzamt Tauberbischofsheim
Dr.-Burger-Str. 1
97941 Tauberbischofsheim
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 9341 804-244
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Lauda-Königshofen zuständig?

Für Lauda-Königshofen (Main-Tauber-Kreis) ist das Finanzamt Tauberbischofsheim zuständig, Dr.-Burger-Str. 1, 97941 Tauberbischofsheim, Telefon +49 9341 804-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lauda-Königshofen?

Zur Gemeinde Lauda-Königshofen gehören die Postleitzahlen 97922. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Tauberbischofsheim für