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Kürten · Rheinisch-Bergischer Kreis · 20.033 Einwohner

Finanzamt für Kürten

Zuständig ist das Finanzamt Bergisch Gladbach mit Sitz in Bergisch Gladbach.

Postleitzahlen in Kürten: 51515

Finanzamt Bergisch Gladbach

Anschrift
Finanzamt Bergisch Gladbach
Refrather Weg 35
51469 Bergisch Gladbach
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Öffnungszeiten
Telefonisch: Mo 08:00–18:00; Di 08:00–18:00; Mi 08:00–18:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–16:00 · Service vor Ort: Mo 08:00–13:00; Di 08:00–13:00; Mi 08:00–13:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00
Fax
+49 800 10092675204
Website des Finanzamts
finanzamt.nrw.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Kürten zuständig?

Für Kürten (Rheinisch-Bergischer Kreis) ist das Finanzamt Bergisch Gladbach zuständig, Refrather Weg 35, 51469 Bergisch Gladbach, Telefon +49 211 1655 1655.

Welche Postleitzahlen gehören zu Kürten?

Zur Gemeinde Kürten gehören die Postleitzahlen 51515. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Bergisch Gladbach erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonisch: Mo 08:00–18:00; Di 08:00–18:00; Mi 08:00–18:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–16:00 · Service vor Ort: Mo 08:00–13:00; Di 08:00–13:00; Mi 08:00–13:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Bergisch Gladbach für