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Konz · Landkreis Trier-Saarburg · 18.121 Einwohner

Finanzamt für Konz

Zuständig ist das Finanzamt Trier mit Sitz in Trier.

Postleitzahlen in Konz: 54329

Finanzamt Trier

Anschrift
Finanzamt Trier
Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier
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Öffnungszeiten
Service-Center: Mo 07:30–16:00; Do 07:30–18:00
Fax
+49 651/936034900
Postanschrift
Postfach 1750
54207 Trier
Website des Finanzamts
fa-trier.rlp.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Konz zuständig?

Für Konz (Landkreis Trier-Saarburg) ist das Finanzamt Trier zuständig, Hubert-Neuerburg-Str. 1, 54290 Trier, Telefon +49 651/93600.

Welche Postleitzahlen gehören zu Konz?

Zur Gemeinde Konz gehören die Postleitzahlen 54329. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Trier erreichbar?

Öffnungszeiten: Service-Center: Mo 07:30–16:00; Do 07:30–18:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).