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Höchstadt a. d. Aisch · Landkreis Erlangen-Höchstadt · 13.867 Einwohner

Finanzamt für Höchstadt a. d. Aisch

Zuständig ist das Finanzamt Mittelfranken-Ost (216) mit Sitz in Erlangen.

Postleitzahlen in Höchstadt a. d. Aisch: 91315

Finanzamt Mittelfranken-Ost (216)

Anschrift
Finanzamt Mittelfranken-Ost (216)
Schubertstr 10
91052 Erlangen
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 9131 121-1369
Website des Finanzamts
finanzamt-mittelfranken-ost.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Hinweis: Früher: bis 31.12.2025 Finanzamt Erlangen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Höchstadt a. d. Aisch zuständig?

Für Höchstadt a. d. Aisch (Landkreis Erlangen-Höchstadt) ist das Finanzamt Mittelfranken-Ost (216) zuständig, Schubertstr 10, 91052 Erlangen, Telefon +49 9131 121-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Höchstadt a. d. Aisch?

Zur Gemeinde Höchstadt a. d. Aisch gehören die Postleitzahlen 91315. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Mittelfranken-Ost (216) für