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Großostheim · Landkreis Aschaffenburg · 15.873 Einwohner

Finanzamt für Großostheim

Zuständig ist das Finanzamt Aschaffenburg mit Sitz in Aschaffenburg.

Postleitzahlen in Großostheim: 63762

Finanzamt Aschaffenburg

Anschrift
Finanzamt Aschaffenburg
Auhofstr. 13
63741 Aschaffenburg
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Fax
+49 6021 492-1000
Postanschrift
Postfach 100745
63705 Aschaffenburg
Website des Finanzamts
finanzamt-aschaffenburg.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Großostheim zuständig?

Für Großostheim (Landkreis Aschaffenburg) ist das Finanzamt Aschaffenburg zuständig, Auhofstr. 13, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 6021 492-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Großostheim?

Zur Gemeinde Großostheim gehören die Postleitzahlen 63762. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Aschaffenburg für