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Grafschaft · Landkreis Ahrweiler · 10.817 Einwohner

Finanzamt für Grafschaft

Zuständig ist das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Postleitzahlen in Grafschaft: 53501

Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Anschrift
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Römerstr. 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Öffnungszeiten
Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00
Fax
+49 2641/38212060
Postanschrift
Postfach 1209
53457 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Website des Finanzamts
fa-bad-neuenahr-ahrweiler.rlp.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Grafschaft zuständig?

Für Grafschaft (Landkreis Ahrweiler) ist das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler zuständig, Römerstr. 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon +49 2641/3820.

Welche Postleitzahlen gehören zu Grafschaft?

Zur Gemeinde Grafschaft gehören die Postleitzahlen 53501. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler erreichbar?

Öffnungszeiten: Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für