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Goldenstedt · Landkreis Vechta · 10.313 Einwohner

Finanzamt für Goldenstedt

Zuständig ist das Finanzamt Vechta mit Sitz in Vechta.

Postleitzahlen in Goldenstedt: 49424

Finanzamt Vechta

Anschrift
Finanzamt Vechta
Rombergstr. 49
49377 Vechta
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Öffnungszeiten
Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00; Mi 13:00–17:00, 08:00–12:00; Fr 08:00–12:00
Postanschrift
Postfach 1252
49361 Vechta
Website des Finanzamts
lstn.niedersachsen.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Goldenstedt zuständig?

Für Goldenstedt (Landkreis Vechta) ist das Finanzamt Vechta zuständig, Rombergstr. 49, 49377 Vechta, Telefon +49 4441 18-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Goldenstedt?

Zur Gemeinde Goldenstedt gehören die Postleitzahlen 49424. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Vechta erreichbar?

Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00; Mi 13:00–17:00, 08:00–12:00; Fr 08:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Vechta für