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Gladbeck · Kreis Recklinghausen · 75.499 Einwohner

Finanzamt für Gladbeck

Zuständig ist das Finanzamt Marl mit Sitz in Marl.

Postleitzahlen in Gladbeck: 45964, 45966, 45968

Finanzamt Marl

Anschrift
Finanzamt Marl
Brassertstr. 1
45768 Marl
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Öffnungszeiten
Telefonisch: Mo 08:00–18:00; Di 08:00–18:00; Mi 08:00–18:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–16:00 · Service vor Ort: Mo 08:00–13:00; Di 08:00–13:00; Mi 08:00–13:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00
Fax
+49 800 10092675359
Website des Finanzamts
finanzamt.nrw.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Gladbeck zuständig?

Für Gladbeck (Kreis Recklinghausen) ist das Finanzamt Marl zuständig, Brassertstr. 1, 45768 Marl, Telefon +49 211 1655 1655.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gladbeck?

Zur Gemeinde Gladbeck gehören die Postleitzahlen 45964, 45966, 45968. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Marl erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonisch: Mo 08:00–18:00; Di 08:00–18:00; Mi 08:00–18:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–16:00 · Service vor Ort: Mo 08:00–13:00; Di 08:00–13:00; Mi 08:00–13:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Marl für