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Gescher · Kreis Borken · 17.433 Einwohner

Finanzamt für Gescher

Zuständig ist das Finanzamt Ahaus mit Sitz in Ahaus.

Postleitzahlen in Gescher: 48712

Finanzamt Ahaus

Anschrift
Finanzamt Ahaus
Vredener Dyk 2
48683 Ahaus
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Öffnungszeiten
Telefonisch: Mo 08:00–18:00; Di 08:00–18:00; Mi 08:00–18:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–16:00 · Service vor Ort: Mo 08:00–13:00; Di 08:00–13:00; Mi 08:00–13:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00
Fax
+49 800 10092675301
Website des Finanzamts
finanzamt.nrw.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Gescher zuständig?

Für Gescher (Kreis Borken) ist das Finanzamt Ahaus zuständig, Vredener Dyk 2, 48683 Ahaus, Telefon +49 211 1655 1655.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gescher?

Zur Gemeinde Gescher gehören die Postleitzahlen 48712. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Ahaus erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonisch: Mo 08:00–18:00; Di 08:00–18:00; Mi 08:00–18:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–16:00 · Service vor Ort: Mo 08:00–13:00; Di 08:00–13:00; Mi 08:00–13:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Ahaus für