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Gemünden a. Main · Landkreis Main-Spessart · 10.098 Einwohner

Finanzamt für Gemünden a. Main

Zuständig ist das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen mit Sitz in Lohr.

Postleitzahlen in Gemünden a. Main: 97737

Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen

Anschrift
Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen
Rexrothstr. 14
97816 Lohr
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 9352 850-1300
Postanschrift
Postfach 1465
97804 Lohr
Website des Finanzamts
finanzamt-lohr.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Gemünden a. Main zuständig?

Für Gemünden a. Main (Landkreis Main-Spessart) ist das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen zuständig, Rexrothstr. 14, 97816 Lohr, Telefon +49 9352 850-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gemünden a. Main?

Zur Gemeinde Gemünden a. Main gehören die Postleitzahlen 97737. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen für