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Gardelegen · Altmarkkreis Salzwedel · 21.822 Einwohner

Finanzamt für Gardelegen

Zuständig ist das Finanzamt Salzwedel mit Sitz in Salzwedel.

Postleitzahlen in Gardelegen: 39638, 39649

Finanzamt Salzwedel

Anschrift
Finanzamt Salzwedel
Buchenallee 2
29410 Salzwedel
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Öffnungszeiten
Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00, 14:00–17:00; Do 08:00–12:00; Fr 08:00–12:00
Fax
+49 3901 857-4600
Postanschrift
Postfach 21 51
29403 Salzwedel
Website des Finanzamts
finanzamt.sachsen-anhalt.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Gardelegen zuständig?

Für Gardelegen (Altmarkkreis Salzwedel) ist das Finanzamt Salzwedel zuständig, Buchenallee 2, 29410 Salzwedel, Telefon +49 3901 857-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gardelegen?

Zur Gemeinde Gardelegen gehören die Postleitzahlen 39638, 39649. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Salzwedel erreichbar?

Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00, 14:00–17:00; Do 08:00–12:00; Fr 08:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).