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Garching b. München · Landkreis München · 17.656 Einwohner

Finanzamt für Garching b. München

Zuständig ist das Finanzamt München mit Sitz in München.

Postleitzahlen in Garching b. München: 85748

Finanzamt München

Anschrift
Finanzamt München
Deroystr. 10
80335 München
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 89 1252-2222
Website des Finanzamts
finanzamt-muenchen.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Hinweis: Das Finanzamt München ist nach Einkunftsarten in Abteilungen aufgeteilt, unter anderem für Gewinneinkünfte (Gewerbe, selbständige Arbeit) und für Überschusseinkünfte (zum Beispiel Lohn, Kapitalerträge, Vermietung). Welche Abteilung für Sie zuständig ist, steht auf finanzamt-muenchen.de; die Telefonvermittlung erreichen Sie unter 089 1252-0.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Garching b. München zuständig?

Für Garching b. München (Landkreis München) ist das Finanzamt München zuständig, Deroystr. 10, 80335 München, Telefon +49 89 1252-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Garching b. München?

Zur Gemeinde Garching b. München gehören die Postleitzahlen 85748. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt München für