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Gaildorf · Landkreis Schwäbisch Hall · 12.005 Einwohner

Finanzamt für Gaildorf

Zuständig ist das Finanzamt Schwäbisch Hall mit Sitz in Schwäbisch Hall.

Postleitzahlen in Gaildorf: 74405

Finanzamt Schwäbisch Hall

Anschrift
Finanzamt Schwäbisch Hall
Bahnhofstr. 25
74523 Schwäbisch Hall
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 791 752-3900
Postanschrift
Postfach 100260
74502 Schwäbisch Hall
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Gaildorf zuständig?

Für Gaildorf (Landkreis Schwäbisch Hall) ist das Finanzamt Schwäbisch Hall zuständig, Bahnhofstr. 25, 74523 Schwäbisch Hall, Telefon +49 791 752-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gaildorf?

Zur Gemeinde Gaildorf gehören die Postleitzahlen 74405. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).