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Fehmarn · Kreis Ostholstein · 13.200 Einwohner

Finanzamt für Fehmarn

Zuständig ist das Finanzamt Ostholstein mit Sitz in Oldenburg.

Postleitzahlen in Fehmarn: 23769

Finanzamt Ostholstein

Anschrift
Finanzamt Ostholstein
Lankenstr. 1
23758 Oldenburg
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Öffnungszeiten
Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00; Do 08:00–12:00, 13:30–17:00; Fr 08:00–12:00
Fax
+49 4361 497-111
Postanschrift
Postfach 1155
23751 Oldenburg

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Fehmarn zuständig?

Für Fehmarn (Kreis Ostholstein) ist das Finanzamt Ostholstein zuständig, Lankenstr. 1, 23758 Oldenburg, Telefon +49 4361 497-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Fehmarn?

Zur Gemeinde Fehmarn gehören die Postleitzahlen 23769. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Ostholstein erreichbar?

Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00; Do 08:00–12:00, 13:30–17:00; Fr 08:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Ostholstein für