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Engelskirchen · Oberbergischer Kreis · 19.737 Einwohner

Finanzamt für Engelskirchen

Zuständig ist das Finanzamt Gummersbach mit Sitz in Gummersbach.

Postleitzahlen in Engelskirchen: 51766

Finanzamt Gummersbach

Anschrift
Finanzamt Gummersbach
Mühlenbergweg 5
51645 Gummersbach
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Öffnungszeiten
Telefonisch: Mo 08:00–18:00; Di 08:00–18:00; Mi 08:00–18:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–16:00 · Service vor Ort: Mo 08:00–13:00; Di 08:00–13:00; Mi 08:00–13:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00
Fax
+49 800 10092675212
Website des Finanzamts
finanzamt.nrw.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Engelskirchen zuständig?

Für Engelskirchen (Oberbergischer Kreis) ist das Finanzamt Gummersbach zuständig, Mühlenbergweg 5, 51645 Gummersbach, Telefon +49 211 1655 1655.

Welche Postleitzahlen gehören zu Engelskirchen?

Zur Gemeinde Engelskirchen gehören die Postleitzahlen 51766. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Gummersbach erreichbar?

Öffnungszeiten: Telefonisch: Mo 08:00–18:00; Di 08:00–18:00; Mi 08:00–18:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–16:00 · Service vor Ort: Mo 08:00–13:00; Di 08:00–13:00; Mi 08:00–13:00; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Gummersbach für