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Crailsheim · Landkreis Schwäbisch Hall · 35.755 Einwohner

Finanzamt für Crailsheim

Zuständig ist das Finanzamt Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim mit Sitz in Schwäbisch Hall.

Postleitzahlen in Crailsheim: 74564

Finanzamt Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim

Anschrift
Finanzamt Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim
Bahnhofstr. 25
74523 Schwäbisch Hall
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7951 401-1500
Postanschrift
Postfach 100260
74502 Schwäbisch Hall
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Hinweis: Außenstelle des Finanzamts Schwäbisch Hall.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Crailsheim zuständig?

Für Crailsheim (Landkreis Schwäbisch Hall) ist das Finanzamt Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim zuständig, Bahnhofstr. 25, 74523 Schwäbisch Hall, Telefon +49 7951 401-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Crailsheim?

Zur Gemeinde Crailsheim gehören die Postleitzahlen 74564. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).