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Clausthal-Zellerfeld · Landkreis Goslar · 13.912 Einwohner

Finanzamt für Clausthal-Zellerfeld

Zuständig ist das Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim mit Sitz in Goslar.

Postleitzahlen in Clausthal-Zellerfeld: 38667, 38678, 38707, 38709

Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim

Anschrift
Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim
Wachtelpforte 40
38644 Goslar
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Öffnungszeiten
Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00; Do 08:00–12:00, 13:00–17:00; Fr 08:00–12:00
Postanschrift
Postfach 2972
38629 Goslar
Website des Finanzamts
lstn.niedersachsen.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Clausthal-Zellerfeld zuständig?

Für Clausthal-Zellerfeld (Landkreis Goslar) ist das Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim zuständig, Wachtelpforte 40, 38644 Goslar, Telefon +49 5321 559-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Clausthal-Zellerfeld?

Zur Gemeinde Clausthal-Zellerfeld gehören die Postleitzahlen 38667, 38678, 38707, 38709. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim erreichbar?

Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00; Do 08:00–12:00, 13:00–17:00; Fr 08:00–12:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim für