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Burglengenfeld · Landkreis Schwandorf · 14.569 Einwohner

Finanzamt für Burglengenfeld

Zuständig ist das Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W. mit Sitz in Schwandorf.

Postleitzahlen in Burglengenfeld: 93133

Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.

Anschrift
Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.
Friedrich-Ebert-Str. 59
92421 Schwandorf
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 9431 382-111
Website des Finanzamts
finanzamt-schwandorf.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Burglengenfeld zuständig?

Für Burglengenfeld (Landkreis Schwandorf) ist das Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W. zuständig, Friedrich-Ebert-Str. 59, 92421 Schwandorf, Telefon +49 9431 382-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Burglengenfeld?

Zur Gemeinde Burglengenfeld gehören die Postleitzahlen 93133. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W. für