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Bad Aibling · Landkreis Rosenheim · 18.497 Einwohner

Finanzamt für Bad Aibling

Zuständig ist das Finanzamt Rosenheim mit Außenstelle Wasserburg mit Sitz in Rosenheim.

Postleitzahlen in Bad Aibling: 83043

Finanzamt Rosenheim mit Außenstelle Wasserburg

Anschrift
Finanzamt Rosenheim mit Außenstelle Wasserburg
Wittelsbacherstr. 25
83022 Rosenheim
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 8031 201-222
Postanschrift
Postfach 100255
83002 Rosenheim
Website des Finanzamts
finanzamt-rosenheim.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Bad Aibling zuständig?

Für Bad Aibling (Landkreis Rosenheim) ist das Finanzamt Rosenheim mit Außenstelle Wasserburg zuständig, Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim, Telefon +49 8031 201-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Aibling?

Zur Gemeinde Bad Aibling gehören die Postleitzahlen 83043. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Rosenheim mit Außenstelle Wasserburg für