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Altenstadt · Wetteraukreis · 12.764 Einwohner

Finanzamt für Altenstadt

Zuständig ist das Finanzamt Nidda mit Sitz in Nidda.

Postleitzahlen in Altenstadt: 63674

Finanzamt Nidda

Anschrift
Finanzamt Nidda
Ludwigstraße 39
63667 Nidda
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Postanschrift
Postfach 1180
63658 Nidda
Website des Finanzamts
finanzamt-nidda.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Altenstadt zuständig?

Für Altenstadt (Wetteraukreis) ist das Finanzamt Nidda zuständig, Ludwigstraße 39, 63667 Nidda, Telefon +49 69 2545-2545.

Welche Postleitzahlen gehören zu Altenstadt?

Zur Gemeinde Altenstadt gehören die Postleitzahlen 63674. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Nidda für