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Altdorf b. Nürnberg · Landkreis Nürnberger Land · 15.478 Einwohner

Finanzamt für Altdorf b. Nürnberg

Zuständig ist das Finanzamt Mittelfranken-Ost (221) mit Sitz in Hersbruck.

Postleitzahlen in Altdorf b. Nürnberg: 90518

Finanzamt Mittelfranken-Ost (221)

Anschrift
Finanzamt Mittelfranken-Ost (221)
Amberger Str. 76
91217 Hersbruck
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 9151 731-2500
Postanschrift
Postfach 273
91211 Hersbruck
Website des Finanzamts
finanzamt-mittelfranken-ost.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Hinweis: Früher: bis 31.12.2025 Finanzamt Hersbruck.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Altdorf b. Nürnberg zuständig?

Für Altdorf b. Nürnberg (Landkreis Nürnberger Land) ist das Finanzamt Mittelfranken-Ost (221) zuständig, Amberger Str. 76, 91217 Hersbruck, Telefon +49 9151 731-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Altdorf b. Nürnberg?

Zur Gemeinde Altdorf b. Nürnberg gehören die Postleitzahlen 90518. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 355 Abs. 1 AO); ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Finanzamt Mittelfranken-Ost (221) für