Rheinland-Pfalz
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden
Zuständig für 78 Städte und Gemeinden mit rund 223.416 Einwohnern.
Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post
Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden
Karlsplatz 6
67549 Worms
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6241/30460
- Öffnungszeiten
- Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00
- Fax
- +49 6241 3046-65700
- Website des Finanzamts
- fa-worms-kirchheimbolanden.rlp.de
Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.
Bankverbindung
Für Zahlungen an das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.
- DE04 5700 0000 0057 0015 17BIC MARKDEF1570Finanzamt Idar-Oberstein, DEUTSCHE BUNDESBANK
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).
- Worms86.753 Einw.
- Osthofen9.650 Einw.
- Nierstein8.078 Einw.
- Kirchheimbolanden7.956 Einw.
- Bodenheim7.651 Einw.
- Oppenheim7.071 Einw.
- Nackenheim5.358 Einw.
- Guntersblum3.941 Einw.
- Eich3.868 Einw.
- Göllheim3.789 Einw.
- Westhofen3.348 Einw.
- Flörsheim-Dalsheim3.167 Einw.
- Gimbsheim3.113 Einw.
- Mommenheim3.106 Einw.
- Undenheim2.906 Einw.
- Alsheim2.680 Einw.
- Bolanden2.333 Einw.
- Monsheim2.322 Einw.
- Lörzweiler2.277 Einw.
- Harxheim2.236 Einw.
- Dienheim2.204 Einw.
- Gau-Bischofsheim2.104 Einw.
- Dittelsheim-Heßloch2.097 Einw.
- Hamm am Rhein1.890 Einw.
- Albisheim (Pfrimm)1.865 Einw.
- Offstein1.845 Einw.
- Bechtheim1.842 Einw.
- Marnheim1.805 Einw.
- Hahnheim1.615 Einw.
- Mettenheim1.597 Einw.
- Gundersheim1.537 Einw.
- Selzen1.520 Einw.
- Dexheim1.424 Einw.
- Köngernheim1.272 Einw.
- Zellertal1.118 Einw.
- Uelversheim1.069 Einw.
- Mörstadt1.036 Einw.
- Gundheim1.008 Einw.
- Dalheim995 Einw.
- Kriegsfeld955 Einw.
- Dreisen946 Einw.
- Dolgesheim917 Einw.
- Dorn-Dürkheim913 Einw.
- Dannenfels871 Einw.
- Einselthum795 Einw.
- Bischheim758 Einw.
- Morschheim749 Einw.
- Wachenheim746 Einw.
- Hohen-Sülzen733 Einw.
- Friesenheim723 Einw.
- Weinolsheim715 Einw.
- Hillesheim675 Einw.
- Orbis667 Einw.
- Gauersheim654 Einw.
- Stetten653 Einw.
- Biedesheim621 Einw.
- Lautersheim619 Einw.
- Ilbesheim587 Einw.
- Oberwiesen564 Einw.
- Mölsheim557 Einw.
- Rüssingen553 Einw.
- Ludwigshöhe547 Einw.
- Monzernheim539 Einw.
- Weitersweiler510 Einw.
- Eimsheim492 Einw.
- Mörsfeld461 Einw.
- Hangen-Weisheim430 Einw.
- Bubenheim425 Einw.
- Hochborn409 Einw.
- Ottersheim352 Einw.
- Bermersheim329 Einw.
- Frettenheim309 Einw.
- Wintersheim276 Einw.
- Jakobsweiler249 Einw.
- Rittersheim201 Einw.
- Standenbühl186 Einw.
- Bennhausen153 Einw.
- Immesheim131 Einw.
Gut zu wissen
Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.
Einspruch
Gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO), schriftlich oder elektronisch. Eine Unterschrift ist nicht nötig, es muss nur erkennbar sein, wer ihn einlegt (§ 357 Abs. 1 AO).
Ratgeber lesenZahlung trotz Einspruch
Der Einspruch hält die Zahlung nicht auf (§ 361 Abs. 1 AO). Bei ernstlichen Zweifeln am Bescheid können Sie Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 Abs. 2 AO).
Ratgeber lesenAbgabefrist
Ohne Steuerberater ist die Erklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO), mit Steuerberater später (§ 149 Abs. 3 AO).
Ratgeber lesenFristverlängerung
Das Finanzamt kann die Frist verlängern, auch rückwirkend (§ 109 Abs. 1 AO). Beantragen Sie sie vor Fristablauf und mit Begründung.
Ratgeber lesenUmzug
Mit dem Wohnsitz wechselt das zuständige Finanzamt (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.
Ratgeber lesenFestsetzungsfrist
Steuern können in der Regel vier Jahre lang festgesetzt oder geändert werden (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO).
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden?
Anschrift: Karlsplatz 6, 67549 Worms. Telefon: +49 6241/30460. Öffnungszeiten: Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00. E-Mail: Poststelle@fa-wo.fin-rlp.de.
Für welche Orte ist das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zuständig?
Für 78 Städte und Gemeinden, darunter Worms, Osthofen, Nierstein, Kirchheimbolanden, Bodenheim, Oppenheim, Nackenheim, Guntersblum und weitere.
Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden?
Finanzamt Idar-Oberstein: IBAN DE04570000000057001517, BIC MARKDEF1570 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.
Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).
Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?
Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.
Weitere Finanzämter in Rheinland-Pfalz
- Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg
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