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Baden-Württemberg

Finanzamt Wangen

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 110.815 Einwohnern.

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Wangen, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Wangen
Lindauer Str. 37
88239 Wangen
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 7522 71-4000
Postanschrift
Postfach 1262
88228 Wangen
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Wangen. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Wangen zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Wangen?

Anschrift: Lindauer Str. 37, 88239 Wangen. Telefon: +49 7522 71-0.

Für welche Orte ist das Finanzamt Wangen zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Wangen im Allgäu, Leutkirch im Allgäu, Isny im Allgäu, Bad Wurzach, Kißlegg, Argenbühl, Amtzell, Aitrach und weitere.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Wangen?

Finanzamt Wangen: IBAN DE53630000000065001502, BIC MARKDEF1630 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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