Sachsen-Anhalt
Finanzamt Stendal
Zuständig für 25 Städte und Gemeinden mit rund 106.538 Einwohnern.
Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post
Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Stendal, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Finanzamt Stendal
Scharnhorststraße 87
39576 Stendal
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3931 4953-0
- Öffnungszeiten
- Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00, 14:00–17:00; Do 08:00–12:00; Fr 08:00–12:00
- Fax
- +49 3931 4953-4600
- Postanschrift
- Postfach 10 11 31
39551 Stendal - Website des Finanzamts
- finanzamt.sachsen-anhalt.de
Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.
Bankverbindung
Für Zahlungen an das Finanzamt Stendal. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.
- DE58 8100 0000 0081 0015 13BIC MARKDEF1810Finanzamt Stendal, DEUTSCHE BUNDESBANK
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Finanzamt Stendal zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).
- Stendal37.850 Einw.
- Tangermünde10.212 Einw.
- Tangerhütte10.108 Einw.
- Osterburg (Altmark)9.371 Einw.
- Bismark (Altmark)7.660 Einw.
- Havelberg6.246 Einw.
- Seehausen (Altmark)4.554 Einw.
- Schönhausen (Elbe)2.099 Einw.
- Altmärkische Höhe1.737 Einw.
- Arneburg1.402 Einw.
- Klietz1.401 Einw.
- Goldbeck1.350 Einw.
- Aland1.304 Einw.
- Kamern1.162 Einw.
- Wust-Fischbeck1.154 Einw.
- Hohenberg-Krusemark1.128 Einw.
- Schollene1.058 Einw.
- Rochau975 Einw.
- Werben (Elbe)899 Einw.
- Hassel896 Einw.
- Eichstedt (Altmark)835 Einw.
- Altmärkische Wische831 Einw.
- Sandau (Elbe)796 Einw.
- Zehrental784 Einw.
- Iden726 Einw.
Gut zu wissen
Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.
Einspruch
Gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO), schriftlich oder elektronisch. Eine Unterschrift ist nicht nötig, es muss nur erkennbar sein, wer ihn einlegt (§ 357 Abs. 1 AO).
Ratgeber lesenZahlung trotz Einspruch
Der Einspruch hält die Zahlung nicht auf (§ 361 Abs. 1 AO). Bei ernstlichen Zweifeln am Bescheid können Sie Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 Abs. 2 AO).
Ratgeber lesenAbgabefrist
Ohne Steuerberater ist die Erklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO), mit Steuerberater später (§ 149 Abs. 3 AO).
Ratgeber lesenFristverlängerung
Das Finanzamt kann die Frist verlängern, auch rückwirkend (§ 109 Abs. 1 AO). Beantragen Sie sie vor Fristablauf und mit Begründung.
Ratgeber lesenUmzug
Mit dem Wohnsitz wechselt das zuständige Finanzamt (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.
Ratgeber lesenFestsetzungsfrist
Steuern können in der Regel vier Jahre lang festgesetzt oder geändert werden (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO).
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Finanzamt Stendal?
Anschrift: Scharnhorststraße 87, 39576 Stendal. Telefon: +49 3931 4953-0. Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 08:00–12:00; Di 08:00–12:00, 14:00–17:00; Do 08:00–12:00; Fr 08:00–12:00.
Für welche Orte ist das Finanzamt Stendal zuständig?
Für 25 Städte und Gemeinden, darunter Stendal, Tangermünde, Tangerhütte, Osterburg (Altmark), Bismark (Altmark), Havelberg, Seehausen (Altmark), Schönhausen (Elbe) und weitere.
Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Stendal?
Finanzamt Stendal: IBAN DE58810000000081001513, BIC MARKDEF1810 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.
Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).
Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?
Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.