Schleswig-Holstein
Finanzamt Ratzeburg
Zuständig für 132 Städte und Gemeinden mit rund 206.235 Einwohnern.
Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post
Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Ratzeburg, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Finanzamt Ratzeburg
Bahnhofsallee 20
23909 Ratzeburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4541 882-0
- Öffnungszeiten
- Servicestelle: Mo 08:30–12:30; Di 08:30–12:30; Do 08:30–12:30, 14:30–17:30; Fr 08:30–12:30
- Fax
- +49 4541 882-200
- Postanschrift
- Postfach 1322
23903 Ratzeburg
Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.
Bankverbindung
Für Zahlungen an das Finanzamt Ratzeburg. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.
- DE51 2000 0000 0020 2015 53BIC MARKDEF1200Finanzamt Ratzeburg, DEUTSCHE BUNDESBANK
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Finanzamt Ratzeburg zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).
- Geesthacht33.519 Einw.
- Mölln19.627 Einw.
- Schwarzenbek16.999 Einw.
- Ratzeburg15.026 Einw.
- Wentorf bei Hamburg13.414 Einw.
- Lauenburg/ Elbe11.657 Einw.
- Büchen6.733 Einw.
- Börnsen4.702 Einw.
- Escheburg4.075 Einw.
- Groß Grönau3.795 Einw.
- Dassendorf3.420 Einw.
- Aumühle3.254 Einw.
- Wohltorf2.575 Einw.
- Berkenthin2.201 Einw.
- Breitenfelde2.136 Einw.
- Sandesneben1.859 Einw.
- Gudow1.760 Einw.
- Kuddewörde1.720 Einw.
- Krummesse1.613 Einw.
- Schönberg1.438 Einw.
- Kröppelshagen-Fahrendorf1.361 Einw.
- Gülzow1.321 Einw.
- Güster1.279 Einw.
- Müssen1.237 Einw.
- Linau1.225 Einw.
- Kastorf1.202 Einw.
- Ziethen1.168 Einw.
- Nusse1.153 Einw.
- Groß Sarau1.125 Einw.
- Witzeeze941 Einw.
- Sterley925 Einw.
- Labenz918 Einw.
- Bäk908 Einw.
- Schnakenbek907 Einw.
- Hamwarde884 Einw.
- Elmenhorst876 Einw.
- Alt-Mölln845 Einw.
- Rondeshagen803 Einw.
- Koberg787 Einw.
- Brunstorf783 Einw.
- Mustin740 Einw.
- Wentorf (Amt Sandesneben)725 Einw.
- Salem693 Einw.
- Schiphorst685 Einw.
- Klein Pampau673 Einw.
- Niendorf/ Stecknitz665 Einw.
- Panten659 Einw.
- Lütau654 Einw.
- Klinkrade631 Einw.
- Lehmrade630 Einw.
- Bliestorf627 Einw.
- Klempau616 Einw.
- Basedow614 Einw.
- Kollow606 Einw.
- Kasseburg594 Einw.
- Siebenbäumen591 Einw.
- Steinhorst580 Einw.
- Grambek575 Einw.
- Seedorf575 Einw.
- Schmilau566 Einw.
- Duvensee564 Einw.
- Groß Schenkenberg562 Einw.
- Talkau557 Einw.
- Hamfelde555 Einw.
- Roseburg540 Einw.
- Möhnsen539 Einw.
- Hohenhorn522 Einw.
- Pogeez520 Einw.
- Schretstaken505 Einw.
- Hollenbek476 Einw.
- Schulendorf472 Einw.
- Lankau456 Einw.
- Sahms454 Einw.
- Basthorst450 Einw.
- Einhaus444 Einw.
- Sierksrade422 Einw.
- Behlendorf395 Einw.
- Fitzen393 Einw.
- Stubben388 Einw.
- Fuhlenhagen374 Einw.
- Poggensee372 Einw.
- Krüzen365 Einw.
- Grabau358 Einw.
- Dalldorf348 Einw.
- Kühsen348 Einw.
- Sirksfelde348 Einw.
- Woltersdorf344 Einw.
- Tramm343 Einw.
- Bröthen320 Einw.
- Harmsdorf311 Einw.
- Borstorf306 Einw.
- Lüchow306 Einw.
- Siebeneichen295 Einw.
- Kittlitz295 Einw.
- Köthel295 Einw.
- Ritzerau293 Einw.
- Grinau278 Einw.
- Lanze273 Einw.
- Horst269 Einw.
- Grove258 Einw.
- Göldenitz243 Einw.
- Klein Zecher243 Einw.
- Buchholz237 Einw.
- Walksfelde227 Einw.
- Bälau224 Einw.
- Wiershop219 Einw.
- Kankelau217 Einw.
- Mühlenrade215 Einw.
- Kulpin214 Einw.
- Wangelau210 Einw.
- Groß Boden204 Einw.
- Hornbek202 Einw.
- Havekost199 Einw.
- Groß Pampau187 Einw.
- Niendorf bei Berkenthin184 Einw.
- Langenlehsten184 Einw.
- Juliusburg180 Einw.
- Giesensdorf170 Einw.
- Worth169 Einw.
- Schürensöhlen164 Einw.
- Krukow162 Einw.
- Düchelsdorf161 Einw.
- Dahmker161 Einw.
- Brunsmark157 Einw.
- Buchhorst151 Einw.
- Mechow135 Einw.
- Besenthal98 Einw.
- Groß Disnack84 Einw.
- Albsfelde76 Einw.
- Göttin71 Einw.
- Römnitz60 Einw.
- Fredeburg44 Einw.
Gut zu wissen
Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.
Einspruch
Gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO), schriftlich oder elektronisch. Eine Unterschrift ist nicht nötig, es muss nur erkennbar sein, wer ihn einlegt (§ 357 Abs. 1 AO).
Ratgeber lesenZahlung trotz Einspruch
Der Einspruch hält die Zahlung nicht auf (§ 361 Abs. 1 AO). Bei ernstlichen Zweifeln am Bescheid können Sie Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 Abs. 2 AO).
Ratgeber lesenAbgabefrist
Ohne Steuerberater ist die Erklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO), mit Steuerberater später (§ 149 Abs. 3 AO).
Ratgeber lesenFristverlängerung
Das Finanzamt kann die Frist verlängern, auch rückwirkend (§ 109 Abs. 1 AO). Beantragen Sie sie vor Fristablauf und mit Begründung.
Ratgeber lesenUmzug
Mit dem Wohnsitz wechselt das zuständige Finanzamt (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.
Ratgeber lesenFestsetzungsfrist
Steuern können in der Regel vier Jahre lang festgesetzt oder geändert werden (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO).
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Finanzamt Ratzeburg?
Anschrift: Bahnhofsallee 20, 23909 Ratzeburg. Telefon: +49 4541 882-0. Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 08:30–12:30; Di 08:30–12:30; Do 08:30–12:30, 14:30–17:30; Fr 08:30–12:30. E-Mail: poststelle@fa-ratzeburg.landsh.de.
Für welche Orte ist das Finanzamt Ratzeburg zuständig?
Für 132 Städte und Gemeinden, darunter Geesthacht, Mölln, Schwarzenbek, Ratzeburg, Wentorf bei Hamburg, Lauenburg/ Elbe, Büchen, Börnsen und weitere.
Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Ratzeburg?
Finanzamt Ratzeburg: IBAN DE51200000000020201553, BIC MARKDEF1200 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.
Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).
Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?
Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.