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Niedersachsen

Finanzamt Osnabrück-Stadt

Zuständig für Osnabrück.

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Osnabrück-Stadt, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Osnabrück-Stadt
Süsterstr. 46/48
49074 Osnabrück
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Öffnungszeiten
Servicestelle: Mo 08:00–12:00, 13:00–17:00; Di 08:00–12:00; Do 08:00–12:00; Fr 08:00–12:00
Postanschrift
Postfach 1920
49009 Osnabrück
Website des Finanzamts
lstn.niedersachsen.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Osnabrück-Stadt. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Osnabrück-Stadt?

Anschrift: Süsterstr. 46/48, 49074 Osnabrück. Telefon: +49 541 354-0. Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 08:00–12:00, 13:00–17:00; Di 08:00–12:00; Do 08:00–12:00; Fr 08:00–12:00. E-Mail: Poststelle@fa-os-s.niedersachsen.de.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Osnabrück-Stadt?

Finanzamt Osnabrück-Stadt: IBAN DE83265000000026501500, BIC MARKDEF1265 (DEUTSCHE BUNDESBANK); Finanzamt Osnabrück-Stadt: IBAN DE49265501050000019000, BIC NOLADE22XXX (SPARKASSE OSNABRUECK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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