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Hessen

Finanzamt Offenbach am Main

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 335.017 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Offenbach am Main
Bieberer Straße 59
63065 Offenbach
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Postanschrift
Postfach 100552
63005 Offenbach
Website des Finanzamts
finanzamt.hessen.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Offenbach am Main. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Offenbach am Main zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Offenbach am Main?

Anschrift: Bieberer Straße 59, 63065 Offenbach. Telefon: +49 69 2545-2545.

Für welche Orte ist das Finanzamt Offenbach am Main zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Offenbach am Main, Rodgau, Neu-Isenburg, Mühlheim am Main, Obertshausen, Seligenstadt, Heusenstamm, Hainburg und weitere.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Offenbach am Main?

Finanzamt Fulda: IBAN DE48500500000001000272, BIC HELADEFFXXX (LANDESBANK HESSEN-THUERINGEN GIROZENTRALE); Finanzamt Fulda: IBAN DE81500000000050001530, BIC MARKDEF1500 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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