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Bayern

Finanzamt Nürnberg (238)

Zuständig für einen Teil von Nürnberg (13 Postleitzahlen). Offizielle Bezeichnung: Finanzamt Nürnberg (238) (bis 31.12.2025 FA Nürnberg-Nord).

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Nürnberg (238), ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Nürnberg (238)
Kirchenweg 10
90419 Nürnberg
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 911 3998-296
Website des Finanzamts
finanzamt-nuernberg-nord.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Hinweis: Früher: bis 31.12.2025 Finanzamt Nürnberg-Nord.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Nürnberg (238). Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Postleitzahlen in Nürnberg

Nürnberg ist auf mehrere Finanzämter aufgeteilt, maßgeblich ist die Straße. Das Finanzamt Nürnberg (238) ist für Straßen in diesen Postleitzahlen zuständig; teilt sich eine Postleitzahl mehrere Ämter, prüfen Sie Ihre Straße in der Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern.

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Nürnberg (238)?

Anschrift: Kirchenweg 10, 90419 Nürnberg. Telefon: +49 911 3998-0.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Nürnberg (238)?

Freistaat Bayern: IBAN DE24760000000076001503, BIC MARKDEF1760 (DEUTSCHE BUNDESBANK); Freistaat Bayern: IBAN DE79760501010003648043, BIC SSKNDE77XXX (SPARKASSE NUERNBERG). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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