Sachsen
Finanzamt Löbau
Zuständig für 26 Städte und Gemeinden mit rund 113.270 Einwohnern.
Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post
Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Löbau, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Finanzamt Löbau
Georgewitzer Str. 40
02708 Löbau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3585 455-0
- Öffnungszeiten
- Servicestelle: Mo 08:00–15:30; Di 08:00–18:00; Mi 08:00–15:30; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00
- Fax
- +49 3585 455-100
- Postanschrift
- Postfach 1165
02701 Löbau - Website des Finanzamts
- finanzamt.sachsen.de
Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.
Bankverbindung
Für Zahlungen an das Finanzamt Löbau. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.
- DE48 8600 0000 0086 0015 39BIC MARKDEF1860Finanzamt Löbau, DEUTSCHE BUNDESBANK
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Finanzamt Löbau zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).
- Zittau25.286 Einw.
- Löbau14.467 Einw.
- Ebersbach-Neugersdorf10.937 Einw.
- Kottmar6.892 Einw.
- Herrnhut5.695 Einw.
- Großschönau5.114 Einw.
- Oderwitz4.667 Einw.
- Olbersdorf4.281 Einw.
- Seifhennersdorf3.536 Einw.
- Mittelherwigsdorf3.491 Einw.
- Leutersdorf3.330 Einw.
- Bernstadt a. d. Eigen3.117 Einw.
- Neusalza-Spremberg3.092 Einw.
- Oppach2.199 Einw.
- Ostritz2.198 Einw.
- Bertsdorf-Hörnitz1.998 Einw.
- Lawalde1.751 Einw.
- Hainewalde1.512 Einw.
- Rosenbach1.503 Einw.
- Schönau-Berzdorf a. d. Eigen1.413 Einw.
- Jonsdorf1.411 Einw.
- Oybin1.281 Einw.
- Großschweidnitz1.232 Einw.
- Beiersdorf1.038 Einw.
- Schönbach1.009 Einw.
- Dürrhennersdorf820 Einw.
Gut zu wissen
Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.
Einspruch
Gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO), schriftlich oder elektronisch. Eine Unterschrift ist nicht nötig, es muss nur erkennbar sein, wer ihn einlegt (§ 357 Abs. 1 AO).
Ratgeber lesenZahlung trotz Einspruch
Der Einspruch hält die Zahlung nicht auf (§ 361 Abs. 1 AO). Bei ernstlichen Zweifeln am Bescheid können Sie Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 Abs. 2 AO).
Ratgeber lesenAbgabefrist
Ohne Steuerberater ist die Erklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO), mit Steuerberater später (§ 149 Abs. 3 AO).
Ratgeber lesenFristverlängerung
Das Finanzamt kann die Frist verlängern, auch rückwirkend (§ 109 Abs. 1 AO). Beantragen Sie sie vor Fristablauf und mit Begründung.
Ratgeber lesenUmzug
Mit dem Wohnsitz wechselt das zuständige Finanzamt (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.
Ratgeber lesenFestsetzungsfrist
Steuern können in der Regel vier Jahre lang festgesetzt oder geändert werden (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO).
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Finanzamt Löbau?
Anschrift: Georgewitzer Str. 40, 02708 Löbau. Telefon: +49 3585 455-0. Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 08:00–15:30; Di 08:00–18:00; Mi 08:00–15:30; Do 08:00–17:00; Fr 08:00–12:00. E-Mail: poststelle@fa-loebau.smf.sachsen.de.
Für welche Orte ist das Finanzamt Löbau zuständig?
Für 26 Städte und Gemeinden, darunter Zittau, Löbau, Ebersbach-Neugersdorf, Kottmar, Herrnhut, Großschönau, Oderwitz, Olbersdorf und weitere.
Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Löbau?
Finanzamt Löbau: IBAN DE48860000000086001539, BIC MARKDEF1860 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.
Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).
Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?
Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.
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