Rheinland-Pfalz
Finanzamt Idar-Oberstein
Zuständig für 117 Städte und Gemeinden mit rund 100.945 Einwohnern.
Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post
Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Idar-Oberstein, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.
Kontakt
- Anschrift
- Finanzamt Idar-Oberstein
Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6781/680
- Öffnungszeiten
- Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00
- Fax
- +49 6781/6818333
- Postanschrift
- Postfach 12 22 40
55714 Idar-Oberstein - Website des Finanzamts
- fa-idar-oberstein.rlp.de
Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.
Bankverbindung
Für Zahlungen an das Finanzamt Idar-Oberstein. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.
- DE04 5700 0000 0057 0015 17BIC MARKDEF1570Idar-Oberstein, DEUTSCHE BUNDESBANK
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Finanzamt Idar-Oberstein zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).
- Idar-Oberstein30.170 Einw.
- Kirn8.551 Einw.
- Birkenfeld7.062 Einw.
- Baumholder4.265 Einw.
- Hoppstädten-Weiersbach3.362 Einw.
- Rhaunen2.283 Einw.
- Simmertal1.887 Einw.
- Hochstetten-Dhaun1.664 Einw.
- Brücken1.260 Einw.
- Hennweiler1.190 Einw.
- Kirschweiler1.057 Einw.
- Heimbach1.029 Einw.
- Fischbach917 Einw.
- Oberhausen bei Kirn908 Einw.
- Bundenbach876 Einw.
- Stipshausen824 Einw.
- Niederwörresbach820 Einw.
- Herrstein807 Einw.
- Ruschberg794 Einw.
- Kempfeld766 Einw.
- Mittelreidenbach750 Einw.
- Mörschied735 Einw.
- Veitsrodt695 Einw.
- Allenbach649 Einw.
- Hettenrodt644 Einw.
- Oberreidenbach586 Einw.
- Hottenbach550 Einw.
- Sien550 Einw.
- Berschweiler bei Baumholder540 Einw.
- Leisel540 Einw.
- Hahnenbach533 Einw.
- Bruchweiler533 Einw.
- Herborn516 Einw.
- Reichenbach510 Einw.
- Bärenbach490 Einw.
- Niederbrombach488 Einw.
- Bergen487 Einw.
- Schauren478 Einw.
- Buhlenberg471 Einw.
- Berglangenbach465 Einw.
- Schwollen449 Einw.
- Vollmersbach449 Einw.
- Rötsweiler-Nockenthal444 Einw.
- Abentheuer427 Einw.
- Sonnenberg-Winnenberg423 Einw.
- Dickesbach412 Einw.
- Heimweiler410 Einw.
- Sensweiler410 Einw.
- Becherbach bei Kirn409 Einw.
- Gimbweiler396 Einw.
- Oberbrombach387 Einw.
- Achtelsbach377 Einw.
- Schmidthachenbach376 Einw.
- Rückweiler375 Einw.
- Horbruch361 Einw.
- Frauenberg357 Einw.
- Nohen353 Einw.
- Mackenrodt350 Einw.
- Meckenbach348 Einw.
- Siesbach347 Einw.
- Breitenthal347 Einw.
- Dienstweiler339 Einw.
- Bruschied334 Einw.
- Oberkirn330 Einw.
- Ellweiler329 Einw.
- Hintertiefenbach324 Einw.
- Kronweiler321 Einw.
- Rinzenberg319 Einw.
- Niederhambach309 Einw.
- Fohren-Linden308 Einw.
- Wirschweiler295 Einw.
- Niederhosenbach294 Einw.
- Wilzenberg-Hußweiler293 Einw.
- Sulzbach293 Einw.
- Limbach286 Einw.
- Oberhambach275 Einw.
- Berschweiler bei Kirn268 Einw.
- Kellenbach256 Einw.
- Hattgenstein255 Einw.
- Gerach248 Einw.
- Langweiler243 Einw.
- Schwarzerden240 Einw.
- Schneppenbach239 Einw.
- Gösenroth239 Einw.
- Mettweiler233 Einw.
- Schmißberg204 Einw.
- Hellertshausen203 Einw.
- Otzweiler196 Einw.
- Weitersborn196 Einw.
- Sienhachenbach184 Einw.
- Hahnweiler178 Einw.
- Eckersweiler176 Einw.
- Griebelschied170 Einw.
- Rohrbach169 Einw.
- Hausen168 Einw.
- Börfink167 Einw.
- Wickenrodt163 Einw.
- Krummenau155 Einw.
- Dambach151 Einw.
- Asbach135 Einw.
- Bollenbach130 Einw.
- Rimsberg128 Einw.
- Gollenberg124 Einw.
- Oberhosenbach121 Einw.
- Oberwörresbach116 Einw.
- Sonnschied113 Einw.
- Meckenbach108 Einw.
- Leitzweiler107 Einw.
- Elchweiler99 Einw.
- Ellenberg88 Einw.
- Weitersbach85 Einw.
- Weiden81 Einw.
- Königsau64 Einw.
- Brauweiler63 Einw.
- Schwerbach54 Einw.
- Horbach41 Einw.
- Heinzenberg29 Einw.
Gut zu wissen
Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.
Einspruch
Gegen einen Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO), schriftlich oder elektronisch. Eine Unterschrift ist nicht nötig, es muss nur erkennbar sein, wer ihn einlegt (§ 357 Abs. 1 AO).
Ratgeber lesenZahlung trotz Einspruch
Der Einspruch hält die Zahlung nicht auf (§ 361 Abs. 1 AO). Bei ernstlichen Zweifeln am Bescheid können Sie Aussetzung der Vollziehung beantragen (§ 361 Abs. 2 AO).
Ratgeber lesenAbgabefrist
Ohne Steuerberater ist die Erklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO), mit Steuerberater später (§ 149 Abs. 3 AO).
Ratgeber lesenFristverlängerung
Das Finanzamt kann die Frist verlängern, auch rückwirkend (§ 109 Abs. 1 AO). Beantragen Sie sie vor Fristablauf und mit Begründung.
Ratgeber lesenUmzug
Mit dem Wohnsitz wechselt das zuständige Finanzamt (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.
Ratgeber lesenFestsetzungsfrist
Steuern können in der Regel vier Jahre lang festgesetzt oder geändert werden (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO).
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Finanzamt Idar-Oberstein?
Anschrift: Hauptstraße 199, 55743 Idar-Oberstein. Telefon: +49 6781/680. Öffnungszeiten: Service-Center: Mo 08:00–16:00; Do 08:00–18:00. E-Mail: Poststelle@fa-io.fin-rlp.de.
Für welche Orte ist das Finanzamt Idar-Oberstein zuständig?
Für 117 Städte und Gemeinden, darunter Idar-Oberstein, Kirn, Birkenfeld, Baumholder, Hoppstädten-Weiersbach, Rhaunen, Simmertal, Hochstetten-Dhaun und weitere.
Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Idar-Oberstein?
Idar-Oberstein: IBAN DE04570000000057001517, BIC MARKDEF1570 (DEUTSCHE BUNDESBANK). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.
Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).
Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?
Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.
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