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Baden-Württemberg

Finanzamt Heidelberg

Zuständig für 18 Städte und Gemeinden mit rund 335.167 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Heidelberg
Maaßstr. 32
69123 Heidelberg
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Öffnungszeiten
Siehe oben, Homepage des FA:
Fax
+49 6221 7365-190
Website des Finanzamts
kontakt.fv-bwl.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Heidelberg. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Heidelberg zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Heidelberg?

Anschrift: Maaßstr. 32, 69123 Heidelberg. Telefon: +49 6221 7365-0. Öffnungszeiten: Siehe oben, Homepage des FA:.

Für welche Orte ist das Finanzamt Heidelberg zuständig?

Für 18 Städte und Gemeinden, darunter Heidelberg, Wiesloch, Leimen, Walldorf, Eppelheim, Sandhausen, St. Leon-Rot, Neckargemünd und weitere.

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Heidelberg?

Finanzamt Heidelberg: IBAN DE50660000000067001510, BIC MARKDEF1660 (DEUTSCHE BUNDESBANK); Finanzamt Heidelberg: IBAN DE30600501017421500168, BIC SOLADESTXXX (LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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