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Niedersachsen

Finanzamt Hannover-Land I

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 191.412 Einwohnern.

Einspruch gegen einen Steuerbescheid per Post

Einspruch einlegen, die Begründung folgt gesondert. An das Finanzamt Hannover-Land I, ab 6,90 € inklusive Druck und Porto.

Kontakt

Anschrift
Finanzamt Hannover-Land I
Göttinger Chaus. 83 A
30459 Hannover
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Öffnungszeiten
Servicestelle: Mo 08:00–13:00; Di 08:00–13:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–13:00
Postanschrift
Postfach 910320
30423 Hannover
Website des Finanzamts
lstn.niedersachsen.de

Stand 15.10.2026 laut Gemeindeverzeichnis Finanzämter des Bundeszentralamts für Steuern: Quelle 1. Fristgebundene Schreiben wie einen Einspruch so schicken, dass der Eingang belegt ist, oder über Mein ELSTER einreichen.

Bankverbindung

Für Zahlungen an das Finanzamt Hannover-Land I. Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Steuernummer und die Steuerart an.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Finanzamt Hannover-Land I zuständig. Maßgeblich ist für Privatpersonen der Wohnsitz (§ 19 AO).

Gut zu wissen

Fristen und Rechte im Verfahren mit dem Finanzamt, mit Paragraf.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Finanzamt Hannover-Land I?

Anschrift: Göttinger Chaus. 83 A, 30459 Hannover. Telefon: +49 511 419-1. Öffnungszeiten: Servicestelle: Mo 08:00–13:00; Di 08:00–13:00; Do 08:00–18:00; Fr 08:00–13:00. E-Mail: Poststelle@fa-h-l1.niedersachsen.de.

Für welche Orte ist das Finanzamt Hannover-Land I zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Laatzen, Barsinghausen, Springe, Ronnenberg, Hemmingen, Gehrden, Pattensen, Wennigsen (Deister).

Welche Bankverbindung hat das Finanzamt Hannover-Land I?

Finanzamt Hannover-Land I: IBAN DE17250000000025001512, BIC MARKDEF1250 (DEUTSCHE BUNDESBANK); Finanzamt Hannover-Land I: IBAN DE41250500000101342434, BIC NOLADE2HXXX (NORDDEUTSCHE LANDESBANK GIROZENTRALE). Geben Sie bei Zahlungen Ihre Steuernummer und die Steuerart als Verwendungszweck an.

Bis wann kann ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Ein per Post geschickter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Einspruch muss schriftlich oder elektronisch eingehen; eine Unterschrift ist nicht nötig (§ 357 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig, wenn ich umziehe?

Für die Einkommensteuer das Finanzamt an Ihrem neuen Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Teilen Sie dem bisherigen Finanzamt die neue Anschrift mit.

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